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Beratung und Vertretung in Strafsachen

Rechtsanwalt Raphael Keller berät Sie in allen Bereichen des Strafrechts. Er verteidigt Ihre Rechte mit Engagement und Nachdruck. 

​Möchten Sie einen Strafbefehl auf seine Rechtmässigkeit prüfen? Benötigen Sie einen Verteidiger in einem gerichtlichen Verfahren?

 

​Zählen Sie auf mich als:

 

  • ​Beschuldigte Person in einem Strafverfahren

  • Angehörige(r)

  • Privatkläger(in) (inkl. Opferhilfe)

Gerade als Beschuldigte Person sollten Sie keine Zeit verlieren, einen spezialisierten Anwalt einzuschalten. Besonders im Strafbefehlsverfahren gibt es sehr kurze Fristen, die es unbedingt einzuhalten gilt.

Kontaktieren Sie mich noch heute:

Tel.: 044 201 33 55 / Mobile: 079 594 55 11 / Mail: rk@anwaltskanzlei-keller.ch ​

Vertrauliche Informationen per normaler E-Mail zu senden, birgt gewisse Risiken. Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise unter der Rubrik "Disclaimer".

Vertrauliche Informationen und Anhänge (z.B. einen Strafbefehl, ein Urteil, eine Vorladung etc.) können Sie mir mittels sicherem Kontaktformular zukommen lassen. Bitte nehmen Sie unbedingt vorher telefonisch Kontakt auf! Das Zuschicken eines Strafbefehls etc. begründet alleine kein Mandatsverhältnis.

 

Ohne Instruktion werden keine rechtlichen Schritte eingeleitet (auch keine Fristwahrung).

Verteidiger

Die Verteidigung ist in den Schranken von Gesetz

und Standesregeln allein den Interessen der beschuldigten Person verpflichtet.

 

Art. 128 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO)

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